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Urwerk Filmproduktion - Matthias Haag - Uhlbacher Str. 208, 70329 Stuttgart

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Allgemeine Geschäftsbedinungen:
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Auftraggeber und Urwerk Film. Mit der Erteilung eines Auftrages oder Unterzeichung eines Mietvertrages erkennt der Auftraggeber die AGBs an.

§1 Federführung Urwerk Film übernimmt die Federführung der zu erledigenden Arbeiten und vertritt den Auftraggeber gegenüber Dritten.

§2 Zeit Der Auftraggeber räumt Urwerk Film genügend Zeit ein um den Auftrag ordnungsgemäß abzuschließen. Ein vereinbarter Zeitplan ist nicht gültig wenn durch höhere Gewalt oder eine durch den Auftraggeber verursachte Verzögerung eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht erfolgen kann.

§3 Zusätzliche Kosten/Leistungen Kosten die durch die Bearbeitung eines Auftrages entstehen werden von Urwerk Film dem Auftraggeber nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt.

§4 Urheberrecht Das Urheberrecht an erstelltem Film oder Videomaterial verbleibt bei Urwerk Film, dem Auftraggeber wird das Nutzungsrecht eingeräumt solange dieser das Material nicht zu illegalen Zwecken nutzt.

§5 Veröffentlichungsrecht / Promotion Urwerk Film ist berechtigt das Material zu Werbezwecken oder als Referenzmaterial zu veröffentlichen, wenn dies auch im Interesse des Auftraggebers liegt.

§6 Archivierung Nach Abschluss der Arbeiten verpflichtet sich Urwerk Film das erstellte Material 6 Monate aufzubewahren.

§7 Haftung Urwerk Film haftet für eine sorgfältige und Sachgemäße Durchführung des Auftrages entsprechend der annerkanten Regeln und dem allgemeinen Stand der Technik. Die Haftung ideeller Werte wird grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle eines Haftungsanspruchs von Seiten des Auftraggebers ist dieser schriftlich vorzubringen.

§8 Rücktrittsrecht Werden vom Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen verlangt, die wesentlich vom vereinbarten Zeitplan und über dessen Umfang hinausgehen hat Urwerk Film ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber kann die Zusammenarbeit beenden, wenn er dies schriftlich und rechtzeitig ankündigt. Entzieht der Auftraggeber Urwerk Film den Auftrag und weist kein Verschulden nach so werden die bis dahin entstandenen Unkosten fällig.

§9 Zahlungsbedingungen Zahlungen aus Vermietungen und Aufträgen mit einem Budget von unter 5000 Euro müssen spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung erbracht werden. Bei Aufträgen mit einem Budget über 5000 Euro ist bei Auftragserteilung 25% der Rechnungssumme zu erbringen, bei Drehbeginn weitere 50% und die überigen 25% bei Endabnahme.

Gerichtstand ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
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